Italienisch-Deutsch und Deutsch-Italienisch
auf Anfrage auch für andere Sprachen
Uhlandstr. 84
44791 Bochum
Deutschland
Tel. 0234/58
37 60
Fax. 0234/58
37 61
Mobil: 0152/53023080
(Ester Berretta) oder 0152/53022409 (Flavio Berretta)
E-Mail:
ester.berretta@arcor.de
Übersetzungen, insbesondere auf den Gebieten
Industrie
Technik
Handel
Recht
Dolmetschertätigkeit auf all diesen Gebieten
auch simultan
beglaubigte Übersetzungen
Langjährige Erfahrung als Übersetzerin und
Dolmetscherin für die Sprachen Deutsch-Italienisch und umgekehrt in den
Bereichen
Industrie
Handel
sowie vor Gerichten in Straf- und Zivilsachen
in Deutschland und in Italien
beide Sprachen perfekt, auch
Simultandolmetschen.
Italienisch (Muttersprachler)
Deutsch
Englisch
Spanisch
auf
Anfrage auch für andere Sprachen
Die
Preise werden nach Vereinbarung festgelegt, und werden pro Zeile berechnet.
Bei
Urkunden gelten Festpreise pro angefertigter Seite
Gemessen
am Arbeitsaufwand sind unsere Preise immer fair und vergleichsweise günstig.
Schicken
sie uns ihren zu übersetzenden Text per Fax, E-Mail, Post etc. zu. Wir machen
ihnen dann ein unverbindliches Angebot. Anschließend können wir über einen
fairen Preis verhandeln, der beide Seiten glücklich macht.
Bei
„großen“ Aufträgen sind Rabatte möglich.
Die von
uns angebotenen Preise richten sich dabei ausschließlich nach dem Schwierigkeitsgrad
und dem Aufwand der anzufertigenden Übersetzung
Die
Berechnung der Zeilen erfolgt mit einem gängigen, anerkannten
Zeilenzählprogramm (z.b. Textcount, Wordcount, Practicount), welches
üblicherweise von anerkannten Übersetzungsbüros benutzt wird.
www.berretta.de
0234/58 37 60
0234/58 37 61
0152/53023080 (Ester Berretta) oder 0152/53022409 (Flavio Berretta)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
des Übersetzungsbüros und
Dolmetscherdienstes Berretta
Grundlage für die Zusammenarbeit von
Ihnen, Ihrer Firma, als Auftraggeber (auch wenn Sie bereits Auftragnehmer eines
ursprünglichen Auftraggebers sind), mit uns, als Auftragnehmer in eigenem
Namen, in den Bereichen Übersetzen und Dolmetschen sind nachfolgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen
gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer vergibt,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
b) AGB des Auftraggebers sind für den
Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrages
a) Übersetzungen werden nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Fachausdrücke werden, sofern keine
besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein
übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version übersetzt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem
Auftragnehmer Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
(Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungsverzeichnisse, firmenspezifische
Fachwortverzeichnisse etc.)
c) Der Auftraggeber erhält die vereinbarte
Ausfertigung der Übersetzung als Ausdruck und/oder Datei.
Sonderwünsche
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Lieferung
a) Terminüberschreitungen aufgrund von höherer
Gewalt oder von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können dem
Auftragnehmer nicht angelastet werden.
b) Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die
Versendung der Übersetzung per Post, über ein Transportunternehmen oder das
öffentliche Kommunikationsnetz (Telefax, Modem, E-Mail).
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf die Übersetzung an die Post bzw. das Transportunternehmen
übergeben oder in das öffentliche Kommunikationsnetz eingespeist wurde.
4. Mängelbeseitigung
a) Der Übersetzer behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
b) Im Falle des Fehlschlagens der
Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung
getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur
bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
a) Berechnungsgrundlage für die Leistungen
des Auftragnehmers sind die jeweils vereinbarten Vergütungen pro Normzeile, wie
sie von einem Zeilenzählprogramm für Übersetzer (z.B. TextCount
für Windows) gezählt werden. Korrekturdienst, erhöhter Formatierungsaufwand und
externe Übersetzungsarbeiten, die z.B. in den Geschäftsräumen des Auftraggebers
durchgeführt werden, werden nach geleisteten Stunden berechnet.
b) Auf Anforderung wird ein
Kostenvoranschlag erstellt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt
nur als Zirka-Preis.
Maßgebend für die Berechnung ist die
tatsächliche Länge der angefertigten Übersetzung bzw. der tatsächliche
Zeitaufwand für die sonstigen Leistungen.
c) Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen
behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Vorauszahlungen in angemessener
Höhe bzw. bei Erbringung von Zug-um-Zug-Leistungen
entsprechende Zahlungen zu verlangen.
d) Wird ein erteilter Auftrag storniert, so
sind die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die Vergütung
für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der
Übersetzung bzw. der Zeitaufwand für die bereits erbrachten Leistungen zu
zahlen.
e) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der
geleisteten Übersetzung fällig.
Die Abnahmefrist muss angemessen
sein.
f) Im Falle des Zahlungsverzuges können
Zinsen und Gebühren gemäß den jeweiligen Banksätzen für vorübergehende Kredite
berechnet werden.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a) Die Übersetzung bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
b) Der Übersetzer behält sich das
Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
a) Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
b) Die Wirksamkeit dieser
Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt.
Übersetzungs- und
Dolmetscherdienst Berretta.
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