Allgemeine Geschäftsbedingungen - www.berretta.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Übersetzungs- und Dolmetscherdienstes Berretta
Grundlage für die Zusammenarbeit von Ihnen, Ihrer Firma, als Auftraggeber (auch wenn Sie bereits Auftragnehmer eines ursprünglichen Auftraggebers sind), mit mir, als Auftragnehmer in eigenem Namen, in den Bereichen Übersetzen, Dolmetschen, Korrekturlesen und Terminologie sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer vergibt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
b) AGB des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrages
a) Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version übersetzt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungsverzeichnisse, firmenspezifische Fachwortverzeichnisse etc.)
c) Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung als Ausdruck und/oder Datei.
Sonderwünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Lieferung
a)  Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.
b) Auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt die Versendung der Übersetzung per Post, über ein Transportunternehmen oder das öffentliche Kommunikationsnetz (Telefax, Modem, E-Mail).
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Übersetzung an die Post bzw. das Transportunternehmen übergeben oder in das öffentliche Kommunikationsnetz eingespeist wurde.
4. Mängelbeseitigung
a) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
b) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten ein.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Vergütung
a) Berechnungsgrundlage für die Leistungen des Auftragnehmers sind die jeweils vereinbarten Vergütungen pro Normzeile, wie sie von einem Zeilenzählprogramm für Übersetzer (z.B. TextCount für Windows) gezählt werden. Korrekturdienst, erhöhter Formatierungsaufwand und externe Übersetzungsarbeiten, die z.B. in den Geschäftsräumen des Auftraggebers durchgeführt werden, werden nach geleisteten Stunden berechnet.
b) Auf Anforderung wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis.
Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge der angefertigten Übersetzung bzw. der tatsächliche Zeitaufwand für die sonstigen Leistungen.
c) Bei umfangreichen Übersetzungsaufträgen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Vorauszahlungen in angemessener Höhe bzw. bei Erbringung von Zug-um-Zug-Leistungen entsprechende Zahlungen zu verlangen.
d) Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefertigten Teile der Übersetzung bzw. der Zeitaufwand für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
e) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig.
Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
f) Im Falle des Zahlungsverzuges können Zinsen und Gebühren gemäß den jeweiligen Banksätzen für vorübergehende Kredite berechnet werden.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
a) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
b) Der Übersetzer behält sich das Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
a) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
b) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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